Zusätzliche Betreuungsleistungen
Pflegestufe 0
Die Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Die Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu.

