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Pflegestufe 0
Achtung! Die Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können ab dem 1. Juli 2008 bis zu 100,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich gezahlt werden.
Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann der Pflegestufe 0 zugeordnet.
Pflegestufe 0
Diese Bezeichnung wird für alle Personen verwendet, die zwar eine gewisse pflegerische Unterstützung benötigen, jedoch nicht oder noch nicht unter die Kriterien der Pflegestufe 1 fallen. Zum Beispiel gehören dazu Pflegebedürftige, die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen, aber im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege aktuell nur geringe Hilfe brauchen.
Wie kommt man zu diesen Leistungen?
- Lassen Sie sich von einer fachlich qualifizierten Einrichtung (z.B. Pflegedienst) beraten. Ein seriöser und kompetenter Pflegedienst wird Sie auch bei den weiteren Schritten begleiten.
- Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
- Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft anhand eines Kriterienkataloges während eines Hausbesuches ob ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht.
- Nach der Begutachtung durch den MDK entscheidet die Pflegeversicherung darüber, ob die Leistung bewilligt werden kann.
Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte im Pflege-ABC weiter.



